Seilklettertechnik & Gefahrenfällung
Problembäume an Dach, Straße oder Stromleitung werden mit Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück kontrolliert abgetragen – auch dort, wo keine Hebebühne hinkommt.
Mehr zur Leistung →
Die Hohnsteiner Ortsteile Ulbersdorf, Lohsdorf und Ehrenberg sind unsere direkten Nachbarn. Wir übernehmen Fällungen, Baumpflege und Käferholz bis hinüber nach Waitzdorf und in die Stadt Hohnstein.
Rund um Hohnstein liegen die Dörfer in Seitentälern von Sebnitz und Schwarzbach, die Hänge ringsum sind bewaldet. Das heißt: Bäume an Böschungen, Grundstücke mit Gefälle und schmale Zufahrten. Wir arbeiten motormanuell und mit Seilklettertechnik – ohne schweres Gerät, das am Hang ohnehin nicht hinkommt.
Einige Fluren reichen bis in den Nationalpark Sächsische Schweiz. Bei Grundstücken am Nationalparkrand gehört die Abstimmung mit den Behörden dazu – das sprechen wir bei der Besichtigung mit Ihnen durch.
Dazu alle weiteren Leistungen – vom Heckenschnitt bis zum Häckseln.
Problembäume an Dach, Straße oder Stromleitung werden mit Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück kontrolliert abgetragen – auch dort, wo keine Hebebühne hinkommt.
Mehr zur Leistung →Aufarbeitung von Schadholz nach Windbruch, Schneebruch oder Borkenkäferbefall – von der Besichtigung bis zur geräumten Fläche.
Mehr zur Leistung →Kronenpflege, Totholzentfernung und fachgerechter Rückschnitt von Garten- und Hofbäumen – Schnittgut nehmen wir gleich mit.
Mehr zur Leistung →Baumstümpfe und Wurzelstöcke ohne Bagger und ohne Flurschäden entfernen, auch in schmalen Einfahrten.
Mehr zur Leistung →Geschützt sind Bäume ab 50 cm Stammumfang in 1 m Höhe – bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe – sowie Baumgruppen ab 5 Bäumen. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der geplanten Fällung bei der Stadt eingehen; ein Formular gibt es online.
Ausgenommen sind unter anderem Nadelgehölze, Wald und Obstbäume auf Privatgrundstücken im Innenbereich.
Unabhängig von der Satzung gilt bundesweit: Hecken und Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden (§ 39 BNatSchG), schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Brutplätze und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt.
Quelle: Gehölzschutzsatzung Stadt Hohnstein (PDF). Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Fassung bei der Gemeinde.
Nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Hohnstein mindestens 4 Wochen vor der Fällung. Geschützt sind Bäume ab 50 cm Stammumfang in 1 m Höhe; Nadelgehölze und Wald sind ausgenommen.
Liegt ein Baum im Nationalpark oder direkt daran, gelten die Regeln des Schutzgebiets. Das muss vor der Fällung mit den zuständigen Behörden geklärt werden – wir sprechen das bei der Besichtigung an.
Ja. Wir fällen motormanuell und arbeiten mit Seilklettertechnik. Große Maschinen braucht es dafür nicht.