Baumpflege & Kronenrückschnitt
Kronenpflege, Totholzentfernung und fachgerechter Rückschnitt von Garten- und Hofbäumen – Schnittgut nehmen wir gleich mit.
Mehr zur Leistung →
Von Sebnitz-Schönbach aus sind wir in rund 5 Minuten in Rugiswalde und Krumhermsdorf und in gut 10 Minuten in Neustadt – für Gartenbäume, Hecken, Stubben und Privatwald.
Neustadt in Sachsen liegt im Neustädter Tal zwischen dem Hohwald mit dem Valtenberg (588 m) und dem Ungerberg. In den Ortsteilen wechseln sich Hausgärten, Streuobstwiesen und Waldränder ab – typische Aufgaben sind Kronenrückschnitt, Fällung zu groß gewordener Gartenbäume, Heckenschnitt und das Fräsen alter Wurzelstöcke.
In Rugiswalde ist fast die Hälfte der Flur bewaldet, auch rund um Krumhermsdorf liegen Waldflächen. Für Privatwaldbesitzer übernehmen wir die Aufarbeitung von Käfer- und Sturmholz.
Dazu alle weiteren Leistungen – vom Heckenschnitt bis zum Häckseln.
Kronenpflege, Totholzentfernung und fachgerechter Rückschnitt von Garten- und Hofbäumen – Schnittgut nehmen wir gleich mit.
Mehr zur Leistung →Zu groß gewordene Hecken und Gehölze schneiden und einkürzen – sauber und gerade.
Mehr zur Leistung →Baumstümpfe und Wurzelstöcke ohne Bagger und ohne Flurschäden entfernen, auch in schmalen Einfahrten.
Mehr zur Leistung →Aufarbeitung von Schadholz nach Windbruch, Schneebruch oder Borkenkäferbefall – von der Besichtigung bis zur geräumten Fläche.
Mehr zur Leistung →In der veröffentlichten Satzungsliste der Stadt Neustadt in Sachsen haben wir keine eigene Baum- oder Gehölzschutzsatzung gefunden (Stand Oktober 2026). Im Zweifel fragen Sie kurz bei der Stadtverwaltung nach.
In Schutzgebieten wie dem Landschaftsschutzgebiet Polenztal gelten deren eigene Regeln. Unabhängig von der Satzung gilt bundesweit: Hecken und Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden (§ 39 BNatSchG), schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Brutplätze und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt.
Quelle: Ortsrecht Stadt Neustadt in Sachsen. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Fassung bei der Gemeinde.
In der Satzungsliste der Stadt haben wir keine gefunden (Stand Oktober 2026). Die Schonzeit für Hecken nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz und der Artenschutz gelten aber trotzdem.
Ja. Alle Neustädter Ortsteile liegen in unserem Umkreis von rund 10 km – Langburkersdorf etwa 5 km, Polenz 6 km und Berthelsdorf 7 km von unserem Betrieb.
Ja. Wir fällen die befallenen Bäume zügig und arbeiten das Holz auf, damit sich der Käfer nicht weiter ausbreitet.