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Gefällte Birke, auf dem frischen Stubben liegt die Motorsäge
Ca. 4 km von unserem Betrieb · Stadt Sebnitz

Baumfällung & Baumpflege in Sebnitz

Unser Betrieb sitzt in Sebnitz-Schönbach, an den Goldgruben. Für die Stadt und ihre Ortsteile sind wir der Baumdienst direkt vor der Haustür.

Baumdienst in Sebnitz

Fällen, pflegen, aufräumen – in Sebnitz

Sebnitz liegt im Tal der Sebnitz zwischen 250 und 460 Metern Höhe. Viele Grundstücke ziehen sich an Hängen hoch, Häuser stehen dicht beieinander – genau dort, wo ein Baum nicht einfach umgelegt werden kann. Mit Seilklettertechnik tragen wir Problembäume in der Stadt Stück für Stück ab und seilen Kronenteile kontrolliert ab.

In Schönbach, Amts- und Hofhainersdorf und Hertigswalde kommen Gartenbäume, Hecken und Waldränder dazu: Kronenrückschnitt, Totholzentfernung, Heckenschnitt und Stubbenfräsen – alles aus einer Hand und ohne lange Anfahrt.

Leistungen

Was in Sebnitz
besonders gefragt ist

Dazu alle weiteren Leistungen – vom Heckenschnitt bis zum Häckseln.

Seilklettertechnik & Gefahrenfällung

Problembäume an Dach, Straße oder Stromleitung werden mit Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück kontrolliert abgetragen – auch dort, wo keine Hebebühne hinkommt.

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Baumpflege & Kronenrückschnitt

Kronenpflege, Totholzentfernung und fachgerechter Rückschnitt von Garten- und Hofbäumen – Schnittgut nehmen wir gleich mit.

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Heckenschnitt & Gehölzpflege

Zu groß gewordene Hecken und Gehölze schneiden und einkürzen – sauber und gerade.

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Stubbenfräsen

Baumstümpfe und Wurzelstöcke ohne Bagger und ohne Flurschäden entfernen, auch in schmalen Einfahrten.

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Genehmigung & Schutzzeiten

Baumschutzsatzung der Stadt Sebnitz

Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe), Großsträucher über 3 m und frei wachsende Hecken über 2 m Höhe. Für Fällung oder starken Rückschnitt braucht es einen schriftlichen Antrag mit Lageplan bei der Stadt.

Ausgenommen sind unter anderem Nadelgehölze, Pappeln, Wald, bewirtschaftete Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), Kleingärten sowie Gehölze in Landschaftsschutzgebieten – dort gelten die Regeln des Schutzgebiets.

Unabhängig von der Satzung gilt bundesweit: Hecken und Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden (§ 39 BNatSchG), schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Brutplätze und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt.

Quelle: Baumschutzsatzung Stadt Sebnitz (PDF). Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Fassung bei der Gemeinde.

Häufige Fragen

Fragen aus Sebnitz

Brauche ich in Sebnitz eine Genehmigung, um eine Fichte im Garten zu fällen?

Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Sebnitz sind Nadelgehölze ausgenommen – für eine Fichte brauchen Sie in der Regel keine Fällgenehmigung der Stadt. Geschützte Laubbäume ab 60 cm Stammumfang dagegen schon. Brutvögel und die Schonzeit für Hecken müssen Sie trotzdem beachten.

Wie weit ist die Anfahrt innerhalb von Sebnitz?

Unser Betrieb sitzt in Sebnitz-Schönbach. Bis ins Stadtzentrum sind es rund 4 km, nach Hainersdorf rund 2 km und nach Hertigswalde rund 4 km.

Können Sie einen Baum im engen Hinterhof in der Sebnitzer Innenstadt fällen?

Ja. Mit Seilklettertechnik tragen wir den Baum von oben ab und seilen die Teile kontrolliert ab. Dafür reicht oft schon ein schmaler Zugang über den Hof.

Alle allgemeinen Fragen zu Baumfällung und Baumpflege →

Anfrage in Sebnitz

Fotos schicken – Einschätzung bekommen.

Am schnellsten per WhatsApp: ein paar Bilder vom Baum oder der Fläche, dazu der Ort. Wir melden uns mit einer Einschätzung.

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