Seilklettertechnik & Gefahrenfällung
Problembäume an Dach, Straße oder Stromleitung werden mit Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück kontrolliert abgetragen – auch dort, wo keine Hebebühne hinkommt.
Mehr zur Leistung →
Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf, Altendorf und Saupsdorf – die Dörfer über dem Kirnitzschtal gehören seit 2012 zu Sebnitz und liegen 4 bis 8 km von unserem Betrieb.
Die Dörfer liegen auf Hochflächen mit bewaldeten Hanglagen, darunter das enge Kirnitzschtal. Südlich der Kirnitzsch beginnt der Nationalpark Sächsische Schweiz. Für Bäume an Hängen, Böschungen und Waldrändern setzen wir auf Seilklettertechnik und motormanuelle Arbeit statt auf schweres Gerät.
Die Fichtenbestände der Region wurden nach den Dürresommern ab 2017 flächenhaft vom Borkenkäfer befallen. Wir fällen und räumen Käferholz und Sturmholz in Privatwald und auf Grundstücken.
Dazu alle weiteren Leistungen – vom Heckenschnitt bis zum Häckseln.
Problembäume an Dach, Straße oder Stromleitung werden mit Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück kontrolliert abgetragen – auch dort, wo keine Hebebühne hinkommt.
Mehr zur Leistung →Aufarbeitung von Schadholz nach Windbruch, Schneebruch oder Borkenkäferbefall – von der Besichtigung bis zur geräumten Fläche.
Mehr zur Leistung →Kronenpflege, Totholzentfernung und fachgerechter Rückschnitt von Garten- und Hofbäumen – Schnittgut nehmen wir gleich mit.
Mehr zur Leistung →Baumstümpfe und Wurzelstöcke ohne Bagger und ohne Flurschäden entfernen, auch in schmalen Einfahrten.
Mehr zur Leistung →Die Dörfer gehören seit dem 1. Oktober 2012 zur Stadt Sebnitz, damit gilt die Sebnitzer Baumschutzsatzung (Laubbäume ab 60 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Nadelgehölze und Wald ausgenommen).
Viele Flächen liegen aber im Landschaftsschutzgebiet oder im Nationalpark Sächsische Schweiz. Dort ist die Satzung nicht anwendbar – es gelten die Regeln des Schutzgebiets, zuständig sind die Naturschutzbehörden. Unabhängig von der Satzung gilt bundesweit: Hecken und Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden (§ 39 BNatSchG), schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Brutplätze und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt.
Quelle: Baumschutzsatzung Stadt Sebnitz (PDF). Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Fassung bei der Gemeinde.
Ja. Die frühere Gemeinde Kirnitzschtal wurde am 1. Oktober 2012 nach Sebnitz eingemeindet. Für Bäume gilt deshalb die Baumschutzsatzung der Stadt Sebnitz – außer in Landschaftsschutzgebiet und Nationalpark.
Ja. Mit Seilklettertechnik tragen wir Bäume am Hang stückweise ab; motormanuell fällen wir auch dort, wo keine Maschine hinkommt.
Befallenes Holz sollte zügig aus dem Bestand. Schicken Sie uns Fotos oder rufen Sie an – wir schauen uns die Fläche an, fällen und fahren das Holz ab.